Die Sprachtherapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung.
Sie beinhaltet:
Sprachtherapie wird bei Kindern wie auch bei Erwachsenen durchgeführt und die Sprache der Patienten weicht in individuellen Formen von der Normsprache ab.
Bei Kindern kann es durch eine Entwicklungsverzögerung zu Aussprachefehlern oder Problemen bei grammatischen Formen kommen.
Die Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckfähigkeit bei Erwachsenen kann durch einen Hirninfarkt, einen Hirntumor oder durch eine zu hohe stimmliche Belastung eingeschränkt sein.
Weiter Informationen zu den einzelnen Störungsbildern finden Sie unter Sprachtherapie.
Um die sprachtherapeutische Behandlung mit der Krankenkasse abrechnen zu können, ist eine Verordnung durch einen Arzt erforderlich. Dieser stellt eine sog. Heilmittelverordnung, ein "Rezept", aus. Auf dieser sind wichtige Informationen für die behandelnde Sprachtherapeutin vermerkt, wie zum Beispiel die ärztliche Diagnose.
Eine Sprachtherapie kann grundsätzlich durch jeden Arzt verordnet werden. Zur genaueren medizinischen Diagnostik kann es jedoch sinnvoll sein, sich an folgende Fachärzte zu wenden:
Eine vom Arzt ausgestellte Verordnung für Sprachtherapie ist im Regelfall 14 Tage gültig. Dies bedeutet, dass eine Therapie innerhalb dieses Zeitraums begonnen werden muss. In wenigen Ausnahmen sind Verordnungen bis zu vier Wochen gültig.
Gerade für Patienten, denen der Weg in unsere Praxis aus physischen Gründen zu beschwerlich ist, die auf zusätzlich unterstützende Gehhilfen angewiesen sind oder die bettlägerig sind, kann ein Hausbesuch durch den Arzt verordnet werden.
So ergibt sich die Möglichkeit die Sprachtherapie auch als Hausbesuch durchzuführen, welches bedeutet, dass wir für die Sprachtherapie zu Ihnen nach Hause kommen.